 | | Wille Umzugsservice | | Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg |
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Alles, was Recht ist

Privatpersonen können Umzüge von der Steuer absetzen. Der Umzug mit einer Möbelspedition kann als so genannte "Haushaltsnahe Dienstleistung" veranschlagt werden. Dasselbe gilt für kleinere Renovierungen, für die Sie einen Handwerker beauftragt haben. Bis zu 600 Euro pro Jahr können Sie so steuerlich geltend machen.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann Transportkosten, Reisekosten, Maklergebühren und Mietentschädigung bei doppelter Miete als Werbungskosten absetzen.
Unter bestimmten Gegebenheiten können Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz IV von ihrem zuständigen Arbeits- oder Sozialamt Umzugskosten erstattet bekommen. Diesen müssen Sie vor Übernahme der Kosten von mindestens drei Umzugsunternehmen Kostenvoranschläge vorlegen.
Es werden immer die originalen Rechnungen, Quittungen und Belege benötigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Inhalte dieser Seite keine Gewähr besteht. Das Steuerrecht sowie das Bundesumzugskostengesetz unterliegen permanenten Änderungen. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder über den Bund der Steuerzahler.
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